Vergleich elektrische Zigarette vs Tabak-Zigarette

Pressemitteilung Schawenzl, Mai 2012

 

Der Wind zum Thema elektrische Zigarette dreht sich. Falsche Anschuldigungen entkräftet.

 

Der Wind dreht sich nun wohl auch bei der elektrischen Zigarette. In vielen Pressemitteilungen der vergangenen Monate wurde die elektrische Zigarette (oder auch e-Zigarette genannt) an den Pranger gestellt und scharf verurteilt. Wie sich nun jedoch herausstellt, geschah dies vorschnell und ohne wissenschaftliche Grundlage. Im Folgenden soll eine Gegenüberstellung der E-Zigarette und einer Tabak-Zigarette vorgenommen werden.

 

Bei einer elektrischen Zigarette wird  nicht wie bei herkömmlichen Zigaretten Tabak verbrannt, sondern eine Flüssigkeit, das sogenannte Liquid (oder auch Fluid genannt) verdampft. Das Liquid wird während eines Zugs an der e-Zigarette erhitzt und so vernebelt. Der dabei entstehende dichte Dampf wird wie beim gewöhnlichen Rauchen inhaliert und führt ebenso wie der normale Rauch einer Zigarette zu einem „Hit“ auf die Lunge. Der gravierende Unterschied hierbei ist, dass keine Verbrennung stattfindet und so auch erheblich weniger Giftstoffe entstehen. Im Folgenden soll die elektrische Zigarette einer normalen Tabak-Zigarette gegenübergestellt werden.

 

 

Tabak-Zigarette

E-Zigarette (elektrische Zigarette)

Nikotinhaltig

JA

Es können sowohl nikotinhaltige Liquids als auch Liquids ohne Nikotin verwendet werden. Sogar eine eigene Dosierung ist möglich.

Belastung von Passivrauchern

JA

NEIN

(Eine aktuelle Studie zeigt, dass Passivraucher durch die E-Zigarette nicht belastet werden)

Geruchsbelästigung von Passivrauchern

JA

NEIN

Da bei einer elektrischen Zigarette keine Verbrennung stattfindet sondern eine Verdampfung, gibt es auch keine Geruchsbelastung von Passivrauchern.

Verfärbungen von Kleidung, Tapete, Zähnen und Fingern

JA

NEIN

Auch dies ist darauf zurückzuführen, dass keine Verbrennung stattfindet.

Vom Rauchverbot betroffen

JA

NEIN

Jedoch bleibt das Hausrecht und somit das letzte Wort beim jeweiligen Hausherren. Auf eine grundsätzliche Erlaubnis kann deshalb kein Anspruch erhoben werden.

Brandgefahr

JA

NEIN

Da keine Verbrennung

Gesundheitsschädlich

JA

JEIN

Nikotin ist schädlich. Dies ist natürlich auch bei der elektrischen Zigarette der Fall. Jedoch wurde außer im Bezug auf Nikotin bisher keine Gesundheitsgefährdung durch die e-Zigarette nachgewiesen.

Unterschiedliche Geschmacksmuster

JA, jedoch auf Tabakaromen beschränkt

Das Liquid zum befüllen der E-Zigarette ist nicht nur mit und ohne Nikotin erhältlich, sondern auch in vielen unterschiedlichen Aromen wie z.B. Tabakgeschmäcker, Fruchtsorten oder auch ausgefallenes wie Kaffee oder Vanille.

Von der Tabaksteuer betroffen

JA

NEIN

 

Der hauptsächliche Grund für die Verteufelung der E-Zigarette dürfte wohl im letzten Punkt der Gegenüberstellung zu finden sein. Denn sowohl Staat als auch Tabakkonzerne, denen die Vorteile der „elektroZigarette“ wohl sehr missfallen dürften, haben ein Interesse, der E-Zigarette Einhalt zu bieten. Die Erfahrung von Schawenzl.de zeigt, dass immer mehr Raucher von den Vorteilen der E-Zigarette überwältigt sind, da sich das Raucherlebnis zum einen kaum von Tabak-Zigaretten unterscheidet und zum anderen die Nikotinsucht befriedigt wird.

An dieser Stelle sei auch erwähnt, dass die elektrische Zigarette die Möglichkeit bietet, den Nikotingehalt schrittweise zu drosseln. Dies sei jedoch nur ergänzend Erwähnt, da es sich unserer Meinung nach bei der elektrischen Zigarette nicht um ein Rauchentwöhnungs-Gerät handelt, sondern vielmehr um eine Ersatzzigarette die ein unschädlicheres Genussmittel darstellt.