Herr Nikolai Amereller (Rechtsanwalt) geht in diesem Artikel insbesondere auf die Vorfälle der letzten Monate ein und beschäftigt sich mit der Einordnung von Liquid als Arzneimittel sowie der Einordnung von Verdampfern als Medizinprodukte. Sein zusammenfassendes Fazit am Ende des Artikels lässt uns sowohl als E-Zigaretten-Händler wie auch als Dampfer optimistisch in die Zukunft blicken. Hier gehts zum Artikel.
Ganz aktuell hat das Verwaltungsgericht Köln mit einem heute den Beteiligten zugestellten Urteil entschieden, dass die sogenannte „E-Zigarette“ auch dann kein zulassungsbedürftiges Arzneimittel ist, wenn die enthaltenen Liquid-Depots Nikotin enthalten.